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   LSG Bayern, 14.10.2008 - L 9 B 685/08 AL ER   

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https://dejure.org/2008,24394
LSG Bayern, 14.10.2008 - L 9 B 685/08 AL ER (https://dejure.org/2008,24394)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.10.2008 - L 9 B 685/08 AL ER (https://dejure.org/2008,24394)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - L 9 B 685/08 AL ER (https://dejure.org/2008,24394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aspekt des Nachholbedarfes bei der Beurteilung der Notwendigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung für sozialrechtliche Geldleistungen für zurückliegende Zeiträume; Einschränkung der Ausübung einer Beschäftigung durch den Arbeitslosen durch entgegenstehende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 14.10.2008 - L 9 B 685/08
    Ein solcher Rechtsschutz ist zu gewähren, wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in einem Grundrecht droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (Bundesverfassungsgericht vom 25. Oktober 1988, BVerfGE 79, 69 ff.).
  • LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

    Auszug aus LSG Bayern, 14.10.2008 - L 9 B 685/08
    Unter Berücksichtigung der von der Antragstellerin genannten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. August 2007 (L 9 AL 35/04) lässt sich nach einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zulässigen summarischen und pauschalen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erkennen, dass die Antragstellerin einen Arbeitslosengeldanspruch hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2010 - L 7 AL 16/10
    Diese Norm würde auch nur den werdenden Müttern helfen, die bereits im Leistungsbezug stehen, nicht aber denjenigen, die mit einem Beschäftigungsverbot erstmalig Alg beantragen (vgl. Bayerisches LSG vom 14.10.2008 L 9 B 685/08 AL ER).
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